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Unterstützung bei ausländerrechtlichen Fragen
Für Berater*innen in MBE, JMD, Flüchtlingsberatung, Kammern, kommunalen Trägern und anderen Regeldiensten in Niedersachsen
- Wird eine Arbeitserlaubnis benötigt?
- Mit welchem Aufenthaltstitel besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II?
- Ist die Vermittlung in eine Ausbildung möglich bzw. sinnvoll?
- Verhindert eine Wohnsitzauflage im Aufenthaltspapier einen Umzug in eine andere Stadt, obwohl dort ein Arbeitsangebot besteht?
Dies sind nur einige Fragen, die Mitarbeitende in Beratungs- und Regeleinrichtungen bei der Beratung und Vermittlung von ausländischen Klientinnen und Klienten berücksichtigen müssen. Hier hilft die IQ Beratung zu Fragen an der Schnittstelle zwischen Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht.
Berater
Claudius Voigt
0251 / 14486 - 26
E-Mail
Projektträger
GGUA Flüchtlingshilfe
Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Google Maps
Weitere Infos
Arbeitshilfen
Der Aufenthalt in Deutschland von Drittstaatsangehörigen mit Daueraufenthaltsrecht-EU in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
Der Aufenthalt in Deutschland von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung in Deutschland
Zugang zu Sprachförderung für Asylsuchende und Geduldete
Duldung für die Ausbildung
Zugang zu Freiwilligendiensten, Arbeitsgelegenheiten und Studium für Asylsuchende und Geduldete
Zugang zur Ausbildungsförderung für Asylsuchende und Geduldete
Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Arbeitsförderung für Asylsuchende und Geduldete
Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt mit allen Aufenthaltspapieren, IQ Netzwerk Niedersachsen
Anrechnung von Einkommen und Vermögen für Geflüchtete im AsylbLG, SGB II und SGB XII
Sozialrechtliche Rahmenbedingungen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bzw. nach Antrag auf vorübergehenden Schutz
Weitere Übersichten und Arbeitshilfen finden Sie unter www.einwanderer.net.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an (Tel. 0541 / 600 815-20)! Wir helfen gerne weiter.