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Kurse für Pflegekräfte aus dem Ausland
Mit IQ erfolgreich durch die Kenntnisprüfung
Wenn Sie in Niedersachsen als Fachkraft in der Pflege arbeiten möchten, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis (Anerkennung). Um die Anerkennung Ihres Abschlusses zu bekommen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Sie müssen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen.
- Sie müssen eine Kenntnisprüfung ablegen. Darin wird geprüft, ob Ihre im Ausland durchlaufene Ausbildung der deutschen Ausbildung entspricht (Gleichwertigkeit).
Die Kurse für Pflegefachkräfte bereiten Sie optimal auf das erfolgreiche Ablegen der Kenntnisprüfung vor. Sie finden gegenwärtig an vier verschiedenen Standorten in Niedersachsen statt.
Wer kann teilnehmen?
An den Kursen können sowohl beschäftigte als auch arbeitsuchende Personen teilnehmen. Wichtig ist, dass Sie bereits einen ausländischen Abschluss in der Pflege haben. Das Sprachniveau B2 wird vorausgesetzt.
Finanzierung
Der Kurs erhält keine weitere Finanzierung mehr durch IQ. Im Rahmen des Förderprogramms IQ Netzwerk ist das Format erprobt und vom Teilprojektpartner IWK in die AZAV-Zertifizierung geführt worden. Seitdem können alle Personen, die Anspruch auf einen Aktivierungs und Vermittlungsgutschein (AVGS) sog. Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter haben und die Zugangsvoraussetzungen (siehe unten) erfüllen, entsprechend gefördert werden.
Weitere Informationen als auch die nächsten Kurstermine erfragen Sie bitte beim IWK.
Sie brauchen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und einen ausländischen Abschluss in der Pflege.
Katja Kalkowski
04221 / 93 51-0
E-Mail
IWK gGmbH
Lahusenstr. 5
27749 Delmenhorst