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Blaue Karte EU (Blue Card EU)

Bei der Blauen Karte EU (Blue Card EU) handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Diese wird für Drittstaatsangehörige erteilt, die einen Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule besitzen. Die Blaue Karte EU ist auf vier Jahre befristet und berechtigt zu Aufenthalt und Arbeitsaufnahme in Deutschland. Voraussetzung hierfür ist, dass der Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Neben dem Hochschulabschluss ist zur Erteilung dieser Erlaubnis ein Arbeitsverhältnis in Deutschland nachzuweisen. Dieses muss im Jahr 2019 ein jährliches Mindestgehalt von 53.600 Euro (brutto) betragen. In sogenannten Mangelberufen (Ärzte, Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure sowie IT-Fachkräfte) muss ein Mindestgehalt von 41.808 Euro (brutto) garantiert werden. Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte EU können nach 33 Monaten einen permanenten Aufenthaltstitel, die Niederlassungserlaubnis, beantragen. Wer über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 verfügt, kann bereits nach 21 Monaten ein Daueraufenthaltsrecht beantragen. Familienangehörige von Inhaberinnen und Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen sofort nach der Einreise uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.


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