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Aufenthaltserlaubnisse von Ukrainer*innen bis März 2025 verlängert
Die Aufenthaltsgenehmigungen bleiben bis zum 4. März 2025 gültig. Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus stellen. Es sind keine zusätzlichen Termine bei den Ausländerbehörden erforderlich.
Informationen auf Ukrainisch, Russisch und Englisch