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Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung veröffentlicht
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ist am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Einige Änderungen werden bereits am 18.11.23 in Kraft treten. Hierzu gehören die Neuerungen bei der Blauen Karte und der Rechtsanspruch auf die Erteilung für einen Aufenthaltstitel als Fachkraft mit beruflicher oder akademischer Ausbildung (§ 18 a & b AufenhtG). Damit ist dann ein Wechsel aus einem Schengenvisum (z.B. zu touristischen Zwecken) in den Aufenthaltsttitel als Fachkraft möglich, wenn die antragstellende Person die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Auf die Nachholung des Visumsverfahrens kann in den Fällen eines Anspruchs verzichtet werden.
Der größte Teil der Neuerungen wird am 1. März 2024 in Kraft treten. Hierzu zählen unter anderem die Regelungen zum Spurwechsel nach zurückgenommenem Asylverfahren, zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis § 16g statt Ausbildungsduldung oder die Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten. Die Regelungen zur Chancenkarte (punktebasiertes System zur Einreise zwecks Arbeitsplatzsuche) werden zum 1. Juni 2024 in Kraft treten.
Das Portal Make it in Germany hat eine Informationsseite zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz erstellt, die in verschiedenen Sprachen verfügbar ist.