Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB)

Digitale Auskünfte zur Berufsqualifikation (DAB) können seit dem 19.06.2024 bei der ZAB beantragt werden.

Die DAB der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) richtet sich an Drittstaatsangehörige mit einer ausländischen, nicht hochschulischen beruflichen Ausbildung, die auf Grundlage der neuen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen möchten. Geschaffen wurde die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation auf Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung der Bundesregierung.

Bescheinigt wird ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, deren Anerkennung im Herkunftsland sowie eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren.

Zur Beantragung von Dokumenten wie einem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis, kann das Ergebnis der DAB bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Folglich wird eine beschleunigte Einreise und der Arbeitseinstieg mittels Chancenkarte oder Anerkennungspartnerschaft für Fachkräfte möglich. 

Hier finden Sie weitere Informationen.

 

Zurück zum Seitenanfang