IQ Netzwerk Niedersachsen IQ Netzwerk Niedersachsen
Newsletter 4 | 25
20. August 2025

Liebe Leserinnen und Leser, 

wir melden uns zurück aus der Sommerpause und halten wieder spannende Themen für Sie bereit. Wir möchten Sie auf eine Zuwanderungsmöglichkeit im Berufsfeld Pflegeassistent*in aufmerksam machen, erklären Ihnen den Unterschied zwischen der anabin-Datenbank und der Zeugnisbewertung und gehen in unserem Praxistipp für Unternehmen auf den Behördendschungel in Deutschland ein. 

Außerdem gratulieren wir dem IBB zum 40-jährigen Bestehen und stellen Ihnen unsere neue Kollegin aus der Landesstelle Berufsanerkennung vor. Zudem haben wir zwei Veranstaltungstipps für Sie: die RKW Zukunftskonferenz sowie eine neue Online-Veranstaltung speziell zum beschleunigten Fachkräfteverfahren. 

Und wir wollen Sie fortan auch über Neuigkeiten aus der RKW Nord GmbH auf dem Laufenden halten. Unter News aus dem RKW stellen wir Ihnen dieses Mal das neue RKW-Gütesiegel vor.  

Viel Spaß beim Lesen! 

Ihr Team vom IQ Netzwerk Niedersachsen 

Die Illustrationzeigt einen Monitor, auf dem eine Person mit einem Megafon zu sehen ist. Daneben steht News. © Freepik | pch.vector

Unentdeckte Chancen: Zuwanderung für Pflegeassistent*innen

Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2.0 ist im Bereich Pflege eine neue Einwanderungsmöglichkeit entstanden. Personen aus Drittstaaten, die als Fachkraft zum Arbeiten nach Deutschland einreisen, dürfen nach den neuen Regelungen jede qualifizierte Tätigkeit ausüben, auch wenn diese nicht zu ihrem anerkannten Abschluss passt. Voraussetzung für den Aufenthaltstitel zum Arbeiten (§ 18a und 18b AufenthG) ist lediglich die Anerkennung irgendeines Abschlusses sowie ein Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung, die in einer völlig anderen Branche sein kann. Ausgenommen sind Tätigkeiten in reglementierten Berufen, wie z.B. Pflegefachfrau/*mann, da hier für die Ausübung eine Berufszulassung erforderlich ist. 

In Niedersachsen bietet diese Veränderung eine interessante Zuwanderungsmöglichkeit für Personen, die als Pflegeassistenz arbeiten möchten, aber keinen (fachlich) passenden Abschluss aus dem Ausland besitzen. Denn anders als in vielen Bundesländern, ist in Niedersachsen die zweijährige Berufsfachschulausbildung zur Pflegeassistent*in nicht reglementiert und gilt als qualifizierte Ausbildung. Personen mit einem ausländischen Berufs- oder Studienabschluss können demnach als Pflegeassistent*in zuwandern, wenn sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen können und eine Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung ihres Abschlusses haben, auch wenn dieser nicht im Bereich Pflege ist. 

Gleichzeitig gibt es auch immer noch den klassischen Weg über ein Anerkennungsverfahren. Personen mit einem entsprechenden ausländischen Berufsabschluss können einen Antrag auf Berufsanerkennung als „Staatlich geprüfte*r Pflegeassistent*in“ bei der zuständigen Anerkennungsstelle in Lüneburg, dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB Lüneburg), stellen.

Das Thema hat Ihr Interesse geweckt oder Sie haben Fragen? Unsere Berater*innen zum Thema Fachkräfteeinwanderung helfen Ihnen gerne weiter. Kontakt

WAS ist WAS? – Zeugnisbewertung und anabin-Datenbank

Wer im Ausland ein Studium abgeschlossen hat und in Deutschland arbeiten oder studieren möchte, stößt schnell auf zwei Begriffe: Zeugnisbewertung und anabin. Beide haben mit der Vergleichbarkeit von ausländischen Hochschulabschlüssen zu tun, sind aber nicht dasselbe.

1. Die anabin-Datenbank wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) betrieben und ist öffentlich zugänglich. Der Name „anabin“ steht für: Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise.
Die Datenbank liefert Informationen dazu, wie ausländische Hochschulen und Abschlüsse in Deutschland eingestuft werden, ob eine Hochschule als „anerkannt“ gilt und wie ein Abschluss im deutschen Bildungssystem einzuordnen ist.

Wichtig: anabin ist ein Informationsportal – die Datenbank stellt keine offiziellen Dokumente aus. Für den Nachweis der Vergleichbarkeit im Zusammenhang mit einem Arbeitsvisum reicht ein Auszug aus der anabin-Datenbank jedoch aus. Hochschulen orientieren sich ebenfalls an der anabin-Datenbank, wenn sich Studierende mit ausländischen Schul- und Hochschulabschlüssen bewerben. 

2. Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird. Sie muss beantragt werden und ist gebührenpflichtig. 
Die Bescheinigung enthält eine ausführliche Beschreibung des ausländischen Abschlusses und der Hochschule. Ziel der Zeugnisbewertung ist es, den ausländischen Studienabschluss im deutschen Bildungssystem entsprechend einzustufen. 

Die offizielle Bescheinigung wird für die Arbeitsmarktzuwanderung von akademischen Fachkräften benötigt, wenn der Abschluss und/oder die Hochschule nicht in der anabin-Datenbank zu finden sind. Teilweise wird sie auch als Voraussetzung für eine Bewerbung von Arbeitgebenden verlangt. Aber auch, wenn die Zeugnisbewertung nicht vorausgesetzt wird, kann sie bei dem Zugang zum Arbeitsmarkt helfen. Arbeitgebende können die ausländische Qualifikation besser einschätzen, was zu besseren Chancen im Bewerbungsverfahren führt. 

Praxistipp für Unternehmen: Durchblick im Behördendschungel

Der Start in einem neuen Land bringt für Fachkräfte aus dem Ausland viele Herausforderungen mit sich – und die deutsche Bürokratie gehört oft zu den größten. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Eröffnung eines Bankkontos, Abschluss einer Krankenversicherung, Beantragung des Aufenthaltstitels, Anerkennung des Berufsabschlusses, Umschreiben des Führerscheins, Erhalt der Steuer-ID, Verstehen der Sozialversicherung, – all das kann für Neuzugewanderte nicht nur zeitaufwendig, sondern oft auch sprachlich und fachlich schwierig sein.

Unterstützen Sie Ihre neuzugewanderten Fachkräfte sich im Behördendschungel zurechtzufinden. Wir haben ein paar praxisnahe Tipps für Sie:

  1. Informationspaket vorbereiten – Erstellen Sie eine Liste aller notwendigen Behördengänge inkl. Adressen, Öffnungszeiten und benötigter Unterlagen (ggf. auf Englisch oder in weiteren Sprachen).
  2. Flexible Arbeitszeiten ermöglichen – Viele Behörden arbeiten nur vormittags. Ermöglichen Sie, Termine während der Arbeitszeit wahrzunehmen.
  3. Begleitung anbieten – Falls möglich, begleiten Sie neue Fachkräfte zu wichtigen Terminen oder organisieren Sie eine/n Übersetzer*in.
  4. Interne Ansprechperson benennen – Eine feste Kontaktperson im Unternehmen, die Fragen zu bürokratischen Abläufen beantwortet, ist für Neuzugewanderte Gold wert.
  5. Externe Unterstützung einbinden – Beratungsstellen, wie z.B. Welcome Center, können Behördenwege erheblich vereinfachen.

Bürokratie lässt sich nicht abschaffen – aber sie kann einfacher werden. Wer Mitarbeitende bei den ersten Schritten durch den Behördendschungel begleitet, schafft Vertrauen und erleichtert den Übergang in den Arbeitsalltag. Unternehmen, die hier unterstützen, zeigen Wertschätzung, fördern eine schnelle Integration und stärken langfristig die Bindung ihrer ausländischen Fachkräfte.

Neue Kollegin in der Landesstelle Berufsanerkennung – Herzlich willkommen!

Wir freuen uns sehr, unsere neue Kollegin Lisa Eggert vorstellen zu dürfen:
Nach einem geisteswissenschaftlichen Studium in Wien, das sie 2015 erfolgreich abschloss, begann sie 2016 ihre Tätigkeit in der Anerkennungsberatung im IQ Netzwerk Niedersachsen. Dort war sie bis Ende 2022 tätig – zunächst in den Landkreisen Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg, später auch in Celle und im Heidekreis.

Ab November 2023 startete sie mit viel Engagement den Aufbau der Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bei der VHS Heidekreis. Seit Juli 2025 verstärkt sie nun unser Team in der Landesstelle Berufsanerkennung. 

Ihr besonderes Anliegen ist es, die fachlichen Potenziale der Ratsuchenden sichtbar zu machen und so die beruflichen Perspektiven von ausländischen Fachkräften zu erweitern. „Es bereitet mir Freude, Menschen auf ihrem Weg zu begleiten und ihnen Türen zu neuen Möglichkeiten zu öffnen“, sagt sie selbst.

Wir heißen Lisa herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Anerkennungsberaterin Lisa Eggert © privat

40 Jahre IBB – Wir gratulieren!

In diesem Jahr feiert das Institut für Berufliche Bildung (IBB) ein ganz besonderes Jubiläum: Seit nunmehr 40 Jahren setzt es sich für Weiterbildung, Umschulung und Coaching ein. 

Was 1985 als kleines Bildungsinstitut begann, ist heute ein fest etabliertes Unternehmen mit einem breiten Netzwerk und vielfältigen Projekten, das an über 1.000 Schulungszentren in Deutschland vertreten ist. Mit seinem breiten Angebotsspektrum hilft das IBB Menschen dabei, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu erweitern, ihre beruflichen Ziele zu erreichen und ihre Karriere voranzutreiben. 

Das IQ Netzwerk Niedersachsen freut sich, bereits seit über 10 Jahren Projektpartner des IBB zu sein. Gemeinsam haben wir in den letzten 10 Jahren viele Menschen mit ausländischen Abschlüssen auf dem Weg zur beruflichen Anerkennung begleitet und ihnen so einen bildungsadäquaten Berufseinstieg in Deutschland ermöglicht. 

Herzlichen Glückwunsch! 
Lesen Sie hier Meilensteine und Heldengeschichten aus 40 Jahren IBB.

Wir sind dabei: Aktionswochen zur Fachkräftesicherung 2025!

Wir setzen ein Zeichen für bessere Arbeit und Fachkräftesicherung: Mit unserer Online-Veranstaltung Visum, fertig, LOS – Das beschleunigte Fachkräfteverfahren am 23.09.2025 von 11-12 Uhr beteiligen wir uns an den bundesweiten INQA Aktionswochen „Menschen in Arbeit – Fachkräfte in den Regionen“. 

Das IQ Netzwerk Niedersachsen hat damit eine neue Veranstaltung speziell für das beschleunigte Fachkräfteverfahren konzipiert. In der einstündigen Online-Veranstaltung erfahren Unternehmen und andere Interessierte, wie ein beschleunigtes Verfahren abläuft, wie und wo dieses beantragt werden kann, welche Rolle die neue niedersächsische Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren spielt und wo Unternehmen Beratung bekommen können.
Information & Anmeldung

© Initiative neue Qualität der Arbeit (INQA) | Bundesministerium für Arbeit und Soziales

RKW-Zukunftskonferenz – Nachhaltig erfolgreich: Mittelstand mit Zukunft

Am 13.11.2025 findet die dritte Zukunftskonferenz des RKW Kompetenzzentrums unter dem Motto „Nachhaltig erfolgreich: Mittelstand mit Zukunft“ in der Handelskammer Bremen statt. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte aus KMU können hier erfahren und mitdiskutieren, wie mittelständische Unternehmen Nachhaltigkeit zu ihrem Erfolgsfaktor machen können.

Die Teilnehmenden erwartet ein Tag voller praxisfundierter Inspiration und der Möglichkeit zum Austausch mit Gleichgesinnten sowie Expertinnen und Experten. In Impulsvorträgen, Best Practices, Workshops und Diskussionsrunden erfahren sie, wie kleine und mittlere Unternehmen ökologische Verantwortung mit ökonomischem Erfolg und Innovationskraft verbinden und können konkrete Ideen für ihr Unternehmen mitnehmen. 
Details & Anmeldung 

Die Illustration zeigt eine Hand, die etwas in einen Kalender einträgt. Daneben ist Termine zu lesen. © Freepik | pch.vector

Deutsch am Arbeitsplatz nutzen & lernen
28. August 2025 | 10 - 11:30 Uhr | MS Teams Details & Anmeldung

Visum, fertig, LOS - Das beschleunigte Fachkräfteverfahren 
23. September 2025 | 11 - 12 Uhr | MS Teams Details & Anmeldung 

Fachkräftesicherung neu definiert - Chancen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
1. Oktober 2025 | 10 - 11 Uhr | MS Teams Details & Anmeldung 

Anerkennung ausländischer Qualifikationen - ein Wegweiser durch den Dschungel
8. Oktober 2025 | 10 - 11 Uhr | MS Teams Details & Anmeldung 

Erfolgreich kommunizieren in der Beratungsarbeit
9. Oktober 2025 | 9 - 12 Uhr | MS Teams Details & Anmeldung

Diversity Management - Eine Strategie der Fachkräftesicherung
15. Oktober 2025 | 10 - 11 Uhr | MS Teams Details & Anmeldung

Visum, fertig, LOS - Das beschleunigte Fachkräfteverfahren 
28. Oktober 2025 | 11 - 12 Uhr | MS Teams Details & Anmeldung 

Alle Termine und Seminarangebote können Sie in unserer Veranstaltungsübersicht entnehmen.

INFORMIEREN & MITMACHEN

Die Artikel wurden teilweise mit Unterstützung von KI (Chat GPT) verfasst.