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Liebe Leserinnen und Leser,
kürzlich wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Bundesrat beschlossen. Eine spannende Neuerung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann künftig als Fachkraft kommen - auch ohne vorherige Anerkennung. Man erhofft sich weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Trotzdem bringt die Anerkennung Fachkräften wie Arbeitgebern viele Vorteile, wie ein neues Paper des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) herausstellt. Und für viele Berufe bleibt sie eben doch eine Voraussetzung. Auch in unserer neuen Newsletterausgabe kommen wir an dem Thema kaum vorbei. Eine gute Lektüre!
Ihr Team vom IQ Netzwerk Niedersachsen |
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© Freepik | pch.vector
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| | In der neuen Ausgabe des RKW Magazins berichten wir über zwei ausländische Fachkräfte, denen für die volle Berufsanerkennung noch Praxiserfahrung fehlte. Beide wurden durch das IQ Netzwerk Niedersachsen auf dem Weg zur anerkannten Fachkraft begleitet. Während Ahmad Mahmoud eine Anpassungsqualifizierung als Veranstaltungstechniker in Hannover absolvierte, bereitete sich Kristina Tonkovic auf das erfolgreiche Ablegen der Kenntnisprüfung als Medizinisch-technische Laborassistentin (MTLA) vor. Die Qualifizierung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte mit Teil-Anerkennung ist vielen Unternehmen noch nicht so geläufig, obwohl es eine tolle Chance für beide Seiten darstellt. Die ganze Geschichte können Sie ab S. 47 nachlesen. Download |
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| | Obwohl sie dringend benötigt werden, haben viele ausländische Ingenieur*innen Probleme, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ihnen fehlt es an berufsspezifischen Netzwerken, die Andere hier während des Studiums knüpfen. Auch auf Seiten der Unternehmen gibt es oftmals Unsicherheiten, z.B. im Hinblick auf Qualifikation oder Sprachkompetenz. Ein neues IQ Projekt der Ingenieurkammer Niedersachsen setzt genau hier an: Es unterstützt ausländische Ingenieur*innen bei der Suche nach einem Praktikumsplatz. Auf diese Weise können sich beide Seiten kennenlernen und herausfinden, ob sie sich eine längerfristige Beschäftigung vorstellen können. Parallel werden die Fachkräfte durch Coaching und Schulungen seitens des IQ Teams begleitet. Die beteiligten Unternehmen können Online-Seminare zu Themen wie „Onboarding ausländischer Fachkräfte“ oder „Sprachförderung im Betrieb“ nutzen. Details |
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| | Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Lüneburg ist für die Anerkennung von ausländischen pädagogischen Berufsabschlüssen zuständig. Neu ist, dass nun auch Lehrkräfte aus Drittstaaten ihren Antrag beim RLSB stellen müssen. Bis vor kurzem lag diese Aufgabe noch beim Niedersächsischen Kultusministerium. Damit ist das RLSB zuständige Stelle für Lehrkräfte, Erzieher*innen, Sozialpädagogische Assistent*innen, Heilerziehungspfleger*innen und Heilpädagog*innen mit ausländischen Qualifikationen. Alle Anträge auf Anerkennung können fortan online im neuen Bildungsportal Niedersachsen gestellt werden. |
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| | Wer die berufliche Anerkennung oder die Bewertung eines Hochschulzeugnisses beantragen möchte und ein geringes Einkommen hat, kann finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten. Darüber können z.B. Kosten für das Anerkennungsverfahren, für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Gutachten finanziert werden. Über die Qualifizierungsförderung können Kursgebühren und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Qualifizierung stehen, erstattet werden. Die Antragsfrist für beide Förderinstrumente wurde nun bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Belege können auch bis zu einem Jahr danach noch eingereicht werden. Anträge müssen stets im Vorfeld gestellt werden, ansonsten ist keine Förderung mehr möglich. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung. |
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| | Kennen Sie schon unsere Social Media Kanäle? Zugewanderte können unsere Angebote und Aktivitäten auf unserer Facebook-Seite verfolgen. Unternehmen versorgen wir über LinkedIn mit vielen Informationen rund um die Themen Fachkräftesicherung und Integrationsmanagement.
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Das Regionale Integrationsnetzwerk Niedersachsen wird im Rahmen
des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)"
durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die
Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF
Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
administriert. Partner in der Umsetzung sind das
Bundesministerium für Bildung und Forschung und die
Bundesagentur für Arbeit. Das Land Niedersachsen stellt die
Ko-Finanzierung zur Verfügung.
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