IQ Netzwerk Niedersachsen IQ Netzwerk Niedersachsen
Newsletter 3 | 23
17. Juli 2023
 

Liebe Leserinnen und Leser,

kürzlich wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Bundesrat beschlossen. Eine spannende Neuerung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann künftig als Fachkraft kommen - auch ohne vorherige Anerkennung. Man erhofft sich weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Trotzdem bringt die Anerkennung Fachkräften wie Arbeitgebern viele Vorteile, wie ein neues Paper des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) herausstellt. Und für viele Berufe bleibt sie eben doch eine Voraussetzung. Auch in unserer neuen Newsletterausgabe kommen wir an dem Thema kaum vorbei. Eine gute Lektüre!

Ihr Team vom IQ Netzwerk Niedersachsen

Die Illustrationzeigt einen Monitor, auf dem eine Person mit einem Megafon zu sehen ist. Daneben steht News. © Freepik | pch.vector

Mehr Anerkennung für Fachkräfte aus dem Ausland

In der neuen Ausgabe des RKW Magazins berichten wir über zwei ausländische Fachkräfte, denen für die volle Berufsanerkennung noch Praxiserfahrung fehlte. Beide wurden durch das IQ Netzwerk Niedersachsen auf dem Weg zur anerkannten Fachkraft begleitet. Während Ahmad Mahmoud eine Anpassungsqualifizierung als Veranstaltungstechniker in Hannover absolvierte, bereitete sich Kristina Tonkovic auf das erfolgreiche Ablegen der Kenntnisprüfung als Medizinisch-technische Laborassistentin (MTLA) vor. Die Qualifizierung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte mit Teil-Anerkennung ist vielen Unternehmen noch nicht so geläufig, obwohl es eine tolle Chance für beide Seiten darstellt. Die ganze Geschichte können Sie ab S. 47 nachlesen. Download

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IQ unterstützt ausländische Ingenieur*innen beim Berufseinstieg

Obwohl sie dringend benötigt werden, haben viele ausländische Ingenieur*innen Probleme, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ihnen fehlt es an berufsspezifischen Netzwerken, die Andere hier während des Studiums knüpfen. Auch auf Seiten der Unternehmen gibt es oftmals Unsicherheiten, z.B. im Hinblick auf Qualifikation oder Sprachkompetenz. Ein neues IQ Projekt der Ingenieurkammer Niedersachsen setzt genau hier an: Es unterstützt ausländische Ingenieur*innen bei der Suche nach einem Praktikumsplatz. Auf diese Weise können sich beide Seiten kennenlernen und herausfinden, ob sie sich eine längerfristige Beschäftigung vorstellen können. Parallel werden die Fachkräfte durch Coaching und Schulungen seitens des IQ Teams begleitet. Die beteiligten Unternehmen können Online-Seminare zu Themen wie „Onboarding ausländischer Fachkräfte“ oder „Sprachförderung im Betrieb“ nutzen. Details

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RLSB nun für alle ausländischen Lehrkräfte zuständig - Online-Anträge auf Anerkennung möglich

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Lüneburg ist für die Anerkennung von ausländischen pädagogischen Berufsabschlüssen zuständig. Neu ist, dass nun auch Lehrkräfte aus Drittstaaten ihren Antrag beim RLSB stellen müssen. Bis vor kurzem lag diese Aufgabe noch beim Niedersächsischen Kultusministerium. Damit ist das RLSB zuständige Stelle für Lehrkräfte, Erzieher*innen, Sozialpädagogische Assistent*innen, Heilerziehungspfleger*innen und Heilpädagog*innen mit ausländischen Qualifikationen. Alle Anträge auf Anerkennung können fortan online im neuen Bildungsportal Niedersachsen gestellt werden.

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För­de­rung über den An­er­ken­nungs­zu­schuss verlängert

Wer die berufliche An­er­ken­nung oder die Be­wer­tung eines Hochschulzeugnisses be­an­tra­gen möchte und ein ge­rin­ges Ein­kom­men hat, kann fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung durch den An­er­ken­nungs­zu­schuss er­hal­ten. Darüber können z.B. Kosten für das Anerkennungsverfahren, für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Gutachten finanziert werden. Über die Qualifizierungsförderung können Kursgebühren und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Qualifizierung stehen, erstattet werden. Die Antragsfrist für beide Förderinstrumente wurde nun bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Belege können auch bis zu einem Jahr danach noch eingereicht werden. Anträge müssen stets im Vorfeld gestellt werden, ansonsten ist keine Förderung mehr möglich. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung.

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Kennen Sie schon unsere Social Media Kanäle? Zugewanderte können unsere Angebote und Aktivitäten auf unserer Facebook-Seite verfolgen. Unternehmen versorgen wir über LinkedIn mit vielen Informationen rund um die Themen Fachkräftesicherung und Integrationsmanagement.

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Die Illustration zeigt eine Hand, die etwas in einen Kalender einträgt. Daneben ist Termine zu lesen. © Freepik | pch.vector

 

Berufsanerkennung - Info-Veranstaltung für Ukrainer*innen auf Russisch
17. Juli 2023 | 10.30 - 12 Uhr Details

Onboarding – ausländische Kolleg*innen an Bord holen
18. Juli 2023 | 10 - 11 Uhr Details & Anmeldung

Der Betrieb als Sprachlernort
19. Juli 2023 | 15 - 16.30 Uhr  Details & Anmeldung

Die Fachkräfte von Morgen – Auszubildende aus Nicht-EU Staaten beschäftigen
1. August 2023 | 10 - 11 Uhr Details & Anmeldung

Sprachcoaching: Individuelle Lernberatung & Spracharbeit
2. August 2023 | 15 - 16.30 Uhr Details & Anmeldung

NEU: Offene Sprechstunde zur Kommunikation am Arbeitsplatz
9. August 2023 | 14 - 15 Uhr Zoom-Link

Diversity Management – Eine Strategie der Fachkräftesicherung
15. August 2023 | 10 - 11 Uhr Details & Anmeldung

Sprachmentoring: Mitarbeitende unterstützen Mitarbeitende
16. August 2023 | 15 - 16.30 Uhr Details & Anmeldung

Berufsanerkennung - Info-Veranstaltung für Ukrainer*innen auf Russisch
18. August 2023 | 10.30 - 12 Uhr Details

Teilanerkennung, was nun? Einreise zur Qualifizierung 
22. August 2023 | 10 - 11 Uhr Details & Anmeldung

Alle Termine und Seminarangebote können Sie in unserer Veranstaltungsübersicht entnehmen.

 

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Das Regionale Integrationsnetzwerk Niedersachsen wird im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)" durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. Das Land Niedersachsen stellt die Ko-Finanzierung zur Verfügung.