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Liebe Leserinnen und Leser,
es ist soweit! Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und die dazugehörige Verordnung wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist nun klar, wann die neuen Regelungen in Kraft treten werden. Was sich genau ändert, welche Erleichterungen ausländische Fachkräfte und hiesige Unternehmen erwarten dürfen und welche Rolle die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen künftig spielen wird, darüber informieren wir Sie in diesem Newsletter, in unserem neuen Online-Seminar und auf spannenden Fachveranstaltungen, die Sie diesen Herbst in Hannover erwarten. Nun aber erst einmal eine aufschlussreiche Lektüre!
Ihr Team vom IQ Netzwerk Niedersachsen |
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© Freepik | pch.vector
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| | Die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde beschlossen. Erste Neuerungen treten bereits im November in Kraft. Neben deutlichen Erleichterungen für Fachkräfte aus dem Ausland sollen auch die Prozesse vor Ort digitaler und bürokratieärmer werden. Welche Chancen eröffnet die Weiterentwicklung Unternehmen in Niedersachsen? Und welche Bedeutung wird die berufliche Anerkennung künftig haben? Während wir gemeinsam mit Partnern der Fachkräfteinitiative Niedersachsen die Planungen finalisieren, dürfen Sie sich bereits den 13.11.2023 und den 20.11.2023 für zwei spannende Veranstaltungen in der Landeshauptstadt vormerken. |
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| | Am 16. August wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die ersten Änderungen werden bereits am 18.11.23 in Kraft treten. Hierzu gehören die Neuerungen bei der Blauen Karte und der Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels als Fachkraft mit beruflicher oder akademischer Ausbildung. Damit ist dann auch ein Wechsel aus einem Schengenvisum (z.B. zu touristischen Zwecken) in den Aufenthaltstitel als Fachkraft möglich, wenn die antragstellende Person die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Der größte Teil der Neuerungen wird am 1. März 2024 in Kraft treten. Hierzu zählen unter anderem die Regelungen zum Spurwechsel nach zurückgenommenem Asylverfahren, zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis und die Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten. Die Regelungen zur Chancenkarte, dem punktebasierten System zur Einreise zwecks Arbeitsplatzsuche, werden zum 1. Juni 2024 in Kraft treten. Die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 31. August veröffentlicht
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| | Das IQ Netzwerk hat ein neues Qualifizierungsangebot, das sich an ausländische Handwerker*innen im Kammerbezirk Hannover richtet. Fachkräfte, deren Antrag auf Anerkennung und/oder deren bisherige Berufserfahrung in einem Beruf des Handwerks mit einer teilweisen Gleichwertigkeit beschieden wurde, erhalten fortan Unterstützung bei der Anpassungsqualifizierung. Auf Grundlage des Bescheids wird gemeinsam mit dem Betrieb ein Qualifizierungsplan erstellt. Dieser enthält alle Ausbildungsinhalte, die für die volle Anerkennung benötigt werden. Während der Qualifizierung werden die Teilnehmenden durch das Projetteam begleitet. Die Teilnahme am Projekt ist jederzeit möglich. Die Dauer wird individuell festgelegt. Projektseite & Kontakt |
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| | Am 18. September startet das Team der RKW Nord GmbH mit einem neuen Online-Seminar zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung - kurz FEG 2.0. Das Gesetz schafft neue Wege für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten, erleichtert die Einreise für Personen ohne formale Berufsanerkennung und erweitert die Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche. Zudem sollen Verfahren beschleunigt und entbürokratisiert werden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen und ihre Bedeutung für die Praxis vor. Die Veranstaltung findet von 10-11 Uhr statt und wird über Zoom durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Details und Anmeldeformular finden Sie hier. |
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| | Der Beruf "Apotheker*in" ist ein reglementierter Beruf. Das bedeutet: Menschen, die diesen Beruf in anderen Ländern erlernt haben, müssen ein berufliches Anerkennungsverfahren durchlaufen, um in Deutschland als Apotheker*in arbeiten zu dürfen. Häufig müssen sie dazu bei der Apothekerkammer eine Kenntnisprüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands ablegen. Die Volkshochschule Braunschweig bietet ab November wieder einen Vorbereitungskurs auf diese Prüfung an. Es handelt sich dabei um einen Vollzeitkurs, der bis Mai 2024 läuft. Alle Infos finden Sie im Flyer. |
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Das Regionale Integrationsnetzwerk Niedersachsen wird im Rahmen
des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)"
durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die
Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF
Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
administriert. Partner in der Umsetzung sind das
Bundesministerium für Bildung und Forschung und die
Bundesagentur für Arbeit. Das Land Niedersachsen stellt die
Ko-Finanzierung zur Verfügung.
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