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Anerkennungszuschuss

Der Anerkennungszuschuss ist ein Förderinstrument des Bundes und zielt darauf ab, Personen in Beschäftigung abzudecken, deren Einkommen eine festgelegte Schwelle nicht überschreitet. Er richtet sich auch an arbeitslose Personen, die keine anderen Formen der Unterstützung in Anspruch nehmen können. Dieses Instrument ermöglicht die Übernahme von Ausgaben in einem Bereich von 100 bis maximal 600 Euro.

Im Rahmen des Anerkennungszuschusses können folgende Aufwendungen erstattet werden:

  • Gebühren und Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren anfallen
  • Aufwendungen für die Beurteilung von Zeugnissen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Kosten für Übersetzungen
  • Gebühren für die Beglaubigung von Zeugnissen und Abschlüssen
  • Aufwendungen für Gutachten

Darüber hinaus können Kosten für Qualifikationsanalysen (basierend auf §14 BQFG und §50b HwO) ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro gefördert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Personen, die Interesse an einer Anerkennung haben, den Antrag für finanzielle Unterstützung stellen sollten, bevor sie den eigentlichen Anerkennungsantrag einreichen. Nachträglich können keine Kosten übernommen werden.

Die Bewilligung des Anerkennungszuschusses erfolgt durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb), wobei die Finanzmittel vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereitgestellt werden.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf dem Anerkennungsportal.


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