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Anerkennung meines Abschlusses

Ihr Berufsabschluss aus dem Ausland

Sie haben im Ausland eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen und möchten in Niedersachsen arbeiten? Dann kann es sinnvoll sein, Ihren Berufsabschluss anerkennen zu lassen.

Bei der Anerkennung wird geprüft, ob Ihr ausländischer Abschluss gleichwertig mit einem deutschen Berufsabschluss ist. Eine Anerkennung kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern und Ihnen den Einstieg in qualifizierte Beschäftigung erleichtern.


Was bedeutet Anerkennung?

Bei der Anerkennung wird Ihr ausländischer Berufsabschluss mit einem entsprechenden deutschen Beruf verglichen. Eine zuständige Stelle prüft Ihre Ausbildung, Ihre Zeugnisse und Ihre beruflichen Erfahrungen.

Das Ergebnis kann sein:

  • Vollständige Anerkennung – Ihr Abschluss entspricht einem deutschen Abschluss.
  • Teilweise Anerkennung – es gibt Unterschiede zur deutschen Ausbildung. Diese können häufig durch eine Qualifizierung ausgeglichen werden.
  • Keine Gleichwertigkeit – in diesem Fall beraten wir Sie zu möglichen Alternativen.

In einigen Berufen ist die Anerkennung verpflichtend, zum Beispiel im Gesundheitsbereich oder bei pädagogischen Berufen. In vielen anderen Berufen ist sie freiwillig, kann aber Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Oft ist außerdem wichtig für einen Aufenthaltstitel oder die Einreise nach Deutschland.


Ablauf in 5 Schritten

Der Weg zur Anerkennung verläuft meistens in mehreren Schritten:

1. Beratung
Informieren Sie sich über das passende Anerkennungsverfahren und die zuständige Stelle.

2. Unterlagen vorbereiten
Sie sammeln wichtige Dokumente, zum Beispiel Zeugnisse, Ausbildungsnachweise oder Arbeitszeugnisse.

3. Antrag stellen
Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein.

4. Prüfung der Gleichwertigkeit
Ihre Ausbildung wird mit einem deutschen Referenzberuf verglichen.

5. Ergebnis erhalten
Sie erhalten einen Bescheid über die Anerkennung Ihres Abschlusses.


Kosten & Förderung

Für ein Anerkennungsverfahren können Gebühren entstehen. Die Höhe der Kosten hängt vom Beruf und von der zuständigen Stelle ab.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie finanzielle Unterstützung erhalten, zum Beispiel für:

  • Gebühren des Anerkennungsverfahrens
  • Übersetzungen von Dokumenten
  • Qualifizierungsmaßnahmen

In einer Beratung können Sie erfahren, welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen.


Beratung zur Anerkennung

Eine Beratung hilft Ihnen, den richtigen Weg zur Anerkennung Ihres 
Abschlusses zu finden. Gemeinsam klären wir zum Beispiel:

  • ob eine Anerkennung möglich ist
  • welche Stelle zuständig ist
  • welche Unterlagen Sie benötigen
  • welche Fördermöglichkeiten es gibt

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Beratungsstelle finden!

Karte

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Uelzen

VHS Heidekreis (Standort Uelzen)
Veerßer Str. 2
29525 Uelzen

Heidekreis

VHS Heidekreis
Poststraße 15
29614 Soltau

Landkreis Gifhorn

Jobcenter Stadt Gifhorn
Ribbesbütteler Weg 2
38518 Gifhorn

Die Beratungsstelle wird aus Mitteln des Jobcenters Gifhorn finanziert.

Helmstedt

Jobcenter Helmstedt
Magdeburger Tor 18
38350 Helmstedt

Die Beratungsstelle wird aus Mitteln des Jobcenters Helmstedt finanziert.

Braunschweig

Volkshochschule Braunschweig GmbH
Güldenstraße 19/21
38100 Braunschweig

Cuxhaven

Caritas
Kirchenpauerstr. 15
27472 Cuxhaven

Göttingen

Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen (BIGS)
Lange Geismar Str. 73
37073 Göttingen

Hannover

kargah e.V. & IHK Hannover
Bischofsholer Damm 91
30175 Hannover

In Hannover gibt es zwei IQ Beratungsstellen. Bitte wählen Sie auf der folgenden Seite aus, welche für Sie in Frage kommt.

Leer

Zentrum für Arbeit - Jobcenter Leer
Bavinkstr. 23
26789 Leer

Emsland

BUS GmbH
Bramscher Str. 134-136
49088 Osnabrück

Nordhorn

BUS GmbH
Bramscher Str. 134-136
49088 Osnabrück

Osnabrück

BUS GmbH
Bramscher Str. 134-136
49088 Osnabrück

Stade

VHS Stade
Sachsenstraße 7
21680 Stade

Die Beratungsstelle wird durch das Land Niedersachsen im Rahmen der “Landesstelle Berufsanerkennung” finanziert.




weitere Infos

Wolfsburg

Jobcenter Wolfsburg
Porschestr. 2
38440 Wolfsburg

Die Beratungsstelle wird aus Mitteln des Jobcenters Wolfsburg finanziert.

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