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Aufenthaltsgestattung
Wer in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat, bekommt für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Mit der Aufenthaltsgestattung können sich Asylsuchende bei Behörden oder der Polizei ausweisen. Mit einer Aufenthaltsgestattung ist die Arbeitsaufnahme gestattet, wenn eine Arbeitserlaubnis vorliegt.