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Ausbildungsduldung (3+2 Regelung)

Die Ausbildungsduldung wird auch 3+2 Relegung genannt. Sie besagt, dass auch Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die Deutschland deswegen eigentlich verlassen müssen, eine i.d.R. dreijährige Berufsausbildung machen dürfen. Nach der Ausbildung dürfen sie eine zweijährige Anschlussbeschäftigung im erlernten Beruf ausüben.

Den ausführlichen Glossartext können Sie hier nachlesen.


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