Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Berufsbezogene Deutschförderung

Um eine Berufsausbildung erfolgreich absolvieren zu können, Arbeit zu finden und erfolgreich im Beruf zu sein, sind in Deutschland gute Deutschkenntnisse wichtig. Daher wurde zum 1. Juli 2016 die Berufsbezogene Deutschsprachförderung (auch "DeuFöV" genannt) als Regelinstrument verankert (§ 45 a AufenthG).

Den ausführlichen Glossartext können Sie auf der bundesweiten IQ Webseite nachlesen.


Zurück zum Seitenanfang