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EASY

Personen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, werden zunächst in sogenannten (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen untergebracht und müssen/sollen sich dort in der Regel für die ersten Monate des Asylverfahrens aufhalten. Die Verteilung erfolgt auf die einzelnen Bundesländer nach einer exakt festgelegten Quote, dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, mit Hilfe des bundesweiten Verteilungssystems „EASY“ (Erstverteilung der Asylbegehrenden).


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