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Ermessensleistung

Eine Ermessensleistung ist eine Leistung, die behördlichen Entscheidungsträgern einen Gestaltungsspielraum einräumt. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht jedoch nicht. Das Ermessen ermöglicht es dem Entscheidungsträger, zwischen mehreren Rechtsfolgen zu wählen. Ermessensleistungen sind unter anderem im Zusammenhang mit Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) von Bedeutung. Bei den darin enthaltenen „Kann“-Bestimmungen besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass Ermessen ausgeübt wird. Ermessen heißt hierbei nicht, dass Entscheidungen willkürlich getroffen werden oder eine Leistung von vornherein ausgeschlossen werden kann. Die Ausübung des Ermessens findet in keinem rechtsfreien Raum statt, sondern ist an die Ziele des jeweiligen Gesetzes gebunden, das die Verwaltung vollzieht. Ermessensleistungen sollen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahren und nicht deren Rechte einschränken.


Jäger, Frank; Thomé, Harald (2013): Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z. 27. Aufl., Stand 01.07.2013. Frankfurt am Main: DVS, S. 450.

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