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Erstantrag/Asylerstantrag
Wer in Deutschland zum ersten Mal Asyl beantragt, stellt einen sogenannten Erstantrag (§ 13 AsylG). Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder auf andere Weise, die den Willen, einen Asylantrag zu stellen, erkennen lässt, gestellt werden. Der Asylantrag ist bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder an der Grenze zu stellen.