Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat erstmals am 1. März 2020 in Kraft. Seit November 2023 gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0, weitere Änderungen traten im März und Juni 2024 in Kraft. Damit wurde das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiterentwickelt. Das Gesetz erleichtert die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten - also aus Ländern außerhalb der EU. Ziel ist es die Gewinnung internationaler Fachkräfte flexibler und schneller zu machen. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, welches insbesondere das Aufenthaltsgesetz und die Beschäftigungsverordnung erneuert. 

Details zu den Einreisemöglichkeiten und -voraussetzungen finden Sie hier.


Zurück zum Seitenanfang