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Familiennachzug
Als Familiennachzug gilt die Einreise einer Ausländerin bzw. eines Ausländers zu engeren Familienangehörigen, die bereits in Deutschland leben. Familiennachzug kann sowohl die Angehörigen einer/eines Deutschen als auch die einer Ausländerin/eines Ausländers betreffen. Der Familiennachzug wird auf der Rechtsgrundlage des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vollzogen.
Den ausführlichen Glossartext können Sie auf der bundesweiten IQ Webseite nachlesen.