Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Kinderbetreuung

Wer berufstätig ist und mit seinen Kindern nach Deutschland kommen möchte, sollte sich frühzeitig über Schul- und Betreuungsangebote informieren.

Für Kinder zwischen ein und drei Jahren besteht das Recht auf einen Platz in einer Krippe (auch „Kita“ bzw. Kindertagesstätte genannt) oder bei einer Tagesmutter. Wer sein Kind in dieser Zeit lieber zu Hause erziehen möchte, hat das Recht auf Betreuungsgeld (wenn das Kind nach dem 1.08.2012 geboren ist). Ab drei Jahren kann das Kind in einen Kindergarten gehen. Manche Kindergärten haben bis mittags geöffnet, andere auch bis nachmittags oder abends. Alternativ kann das Kind auch zu einer Tagesmutter gegeben werden.

Grundsätzlich gilt in Deutschland für Kinder ab sechs Jahren die Schulpflicht. Während die Grundschulen (Klasse 1-4) in der Regel in der Nähe des Wohnortes liegen und Kinder somit einen kurzen Schulweg haben, können weiterführende Schulen etwas weiter entfernt liegen. Es gibt mehr und mehr Ganztagsschulen, in denen Kinder auch nachmittags betreut werden. Alternativ kann man sein Kind am Nachmittag auch in einem Hort betreuen lassen.

Alle Formen der Kinderbetreuung (ausgenommen Schule) sind kostenpflichtig. Familien mit geringem Einkommen können jedoch finanzielle Unterstützung erhalten.

Nähere Informationen zur Kinderbetreuung bekommen Sie beim örtlichen Jugendamt oder auf den Seiten des Goethe-Instituts (Schule & Ausbildung sowie Leben mit Kindern).

Zurück zum Seitenanfang