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Residenzpflicht

Als Residenzpflicht wird die räumliche Beschränkung von Asylbewerberinnen und –bewerbern oder von Menschen mit einer Duldung bezeichnet. Sie besagt, dass die von ihr betroffene Person ein bestimmtes Gebiet nicht verlassen darf. Sie unterscheidet sich von der Wohnsitzauflage hinsichtlich der von ihr betroffenen Zielgruppen und der Konsequenzen.

Den ausführlichen Glossartext können Sie auf der bundesweiten IQ Webseite nachlesen.


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