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SGB II / SGB III
Die Abkürzung SGB steht für Sozialgesetzbuch. Es regelt das deutsche Sozialrecht in den zentralen Bereichen Arbeit, Sozialversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation und Teilhabe von behinderten Menschen, Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Pflegeversicherung und Sozialhilfe. Es ist in zwölf Bücher untergliedert. Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitslose und wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Hartz-IV-Gesetz bezeichnet. Das SGB III regelt die Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung und ist damit de Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit.
Den ausführlichen Glossartext können Sie auf der bundesweiten IQ Webseite nachlesen.