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Sozialversicherung (KV, PV, ALV)

Deutschland ist das Land der Versicherungen. Es werden sehr viele Versicherungen angeboten und beworben, aber nicht alle sind sinnvoll. Von Erwerbstätigen müssen folgende Sozialversicherungen gezahlt werden:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Deutsche Rentenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden Kranken- und Pflegeversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung direkt mit dem Gehalt verrechnet. Dabei zahlt sowohl die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber einen Teil.

Bei der Krankenversicherung gibt es gesetzliche und private Versicherungen, die sich in Kosten und Leistungen unterscheiden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Regel gesetzlich krankenversichert. Wer selbstständig ist oder mehr als eine bestimmte Summe im Jahr verdient, kann selbst entscheiden, ob sie bzw. er eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen möchte. Wer sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss diese innerhalb der ersten drei Monate nach der Einreise abschließen, da sonst das Anrecht hierauf verwirkt wird und sich um eine private Versicherung gekümmert werden muss. Kommt die bzw. der Versicherte nicht über die erforderliche Gehaltssumme, kann dies problematisch werden. Deswegen sollte eine rechtzeitige Versicherung stattfinden. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht krankenversichert sind, ist die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber nach zwei Wochen verpflichtet, diese bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch auch pflegeversichert. Bei einer privaten Krankenversicherung muss in der Regel noch eine zusätzliche Pflegeversicherung abgeschlossen werden.

Die Unfallversicherung, die die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber zahlt, schützt die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer gegen Unfälle, die auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passieren. Zusätzlich kann eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, die z.B. dann hilfreich ist, wenn die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer durch einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten.

Weitere Informationen zu Versicherungen bekommen Sie bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und den Jugendmigrationsdiensten (JMD), dem Versicherungsamt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, bei der Verbraucherzentrale sowie bei Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und den Krankenkassen. Außerdem finden Sie Tipps und Hinweise auf den folgenden Websites:

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