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Weiterbildung

Weiterbildung wird oft als vierte Säule des Bildungssystems (neben Schulen, Betrieben, Hochschulen) bezeichnet. Sie stellt die Fortsetzung oder die Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase und zwischenzeitlicher Berufstätigkeit dar. Es wird zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung unterschieden. Zur beruflichen Weiterbildung gehören in erster Linie die berufliche Fortbildung (Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildung) sowie die berufliche Umschulung. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist möglich durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Vorausgesetzt wird: Eine Weiterbildung muss notwendig und geeignet sein, um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Es gibt verschiedene Formen der beruflichen Weiterbildung:

  • Anpassungsfortbildung: zum Erwerb wichtiger Zusatzqualifikationen, damit der bisherige Beruf weiter ausgeübt werden kann.
  • Umschulung: Wenn im Verlauf eines Berufslebens eine Situation eintritt - z. B. Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit - und deshalb der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Dann muss ein neuer Beruf erlernt werden.
  • Aufstiegsfortbildung: Wenn z. B. ausgehend vom erlernten Beruf eine höhere Position angestrebt wird, etwa als Meisterin bzw. Meister.

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