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Zweitantrag

Ein Zweitantrag liegt vor, wenn eine Person zuvor in einem sogenannten sicheren Drittstaat bereits einen Asylantrag gestellt hat, dieser rechtskräftig abgelehnt wurde und sie in Deutschland erneut um Asyl ersucht (§ 71a AsylG). Unter bestimmten Voraussetzungen wird sodann ein zweites Asylverfahren in Deutschland durchgeführt.


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