Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Ankunftsnachweis (ehemals BüMA)

Bei der ersten Meldung bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Asylsuchender wird eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender erteilt. Dieser Ankunftsnachweis ist kein Aufenthaltstitel, sondern ein vorläufiges Aufenthaltspapier mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer, das lediglich bescheinigt, dass sich die Inhaberin bzw. der Inhaber zum Zwecke der Asylantragstellung in Deutschland aufhält


Zurück zum Seitenanfang