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Bleibeperspektive

Der Begriff Bleibeperspektive beschreibt die Chancen auf einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt von Geflüchteten und Asylsuchenden in Deutschland. Eine gute Bleibeperspektive haben Menschen, die aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50 Prozent kommen. Gegenwärtig trifft dies auf Asylsuchende aus Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia zu. Das Kriterium einer guten Bleibeperspektive gilt nur bei Personen mit einer Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 AsylG.


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