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Brückenmaßnahme

Unter "Brückenmaßnahmen" (auch "Ergänzungsqualifizierung" genannt) werden Qualifizierungen verstanden, die nicht vorrangig auf die formale Anerkennung, sondern auf andere Bedarfsaspekte abzielen. Es sind Maßnahmen, die eine qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen wie z.B. das Erlernen der beruflichen Fachsprache, die Vorbereitung auf die Integration in die deutsche Arbeitswelt oder eine Anpassung an praktische Erfordernisse eines Berufs, wenn die Anerkennung allein nicht ausreicht, um hier in diesem Beruf zu arbeiten.


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