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Ergänzungsqualifizierung

Unter Ergänzungsqualifizierung (auch "Brückenmaßnahme" genannt) werden Qualifizierungen verstanden, die nicht vorrangig auf die formale Anerkennung, sondern auf andere Bedarfsaspekte abzielen. Es sind Maßnahmen, die eine qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen. In diesem Glossar wird die Bezeichnung „Qualifizierung zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit“ verwendet.

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