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Migrationshintergrund

Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund werden zunächst alle Personen gezählt, die nach 1949 in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind. Des Weiteren zählen hierzu auch alle in Deutschland geborenen Ausländerinnen und Ausländer sowie alle in Deutschland Geborenen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zumindest einen zugewanderten oder als Ausländerin bzw. Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil haben. Der Migrationsstatus einer Person leitet sich somit sowohl aus den persönlichen Merkmalen der Zuwanderung, Einbürgerung und Staatsangehörigkeit wie auch aus den entsprechenden Merkmalen der Eltern ab.

Dies bedeutet, dass in Deutschland geborene Deutsche einen Migrationshintergrund haben können, zum Beispiel als Kinder von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, als Kinder ausländischer Elternpaare oder als Deutsche mit einseitigem Migrationshintergrund. Dieser Migrationshintergrund wird dann ausschließlich aus den Eigenschaften der Eltern abgeleitet. Die Vererbung dieses Migrationshintergrundes an die Nachkommen ist jedoch nicht möglich. Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung Deutschlands lag im Jahr 2011 bei 19,5 Prozent.

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