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Bildungsausländerin bzw. Bildungsausländer
Als Bildungsausländerin bzw. Bildungsausländer werden ausländische Studierende bezeichnet, die zu Studienzwecken nach Deutschland kommen und – im Gegensatz zu Bildungsinländerinnen und Bildungsinländern – ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule erworben haben. Auch ausländische Staatsangehörige, die z. B. im Rahmen des Familiennachzugs einreisen und dann ein Studium aufnehmen, fallen unter die Kategorie der Bildungsausländerinnen bzw. Bildungsausländer. Der Anteil der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer an allen Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit stieg in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich an und belief sich im Wintersemester 2011/2012 auf 72,7 Prozent. Die Zahl der eingeschriebenen Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer an deutschen Hochschulen lag im Wintersemester 2011/2012 bei insgesamt 192.853 Personen. Hauptherkunftsland in diesem Beobachtungszeitraum war mit großem Abstand China (23.883 Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer), gefolgt von der Russischen Föderation, Österreich und Bulgarien