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Hochschulzugangsberechtigung

Wer an einer deutschen Hochschule studieren möchte, benötigt eine so genannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Dies ist ein Schulabschluss, der dem deutschen Abitur entspricht und für ein Studium qualifiziert. Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus dem Ausland müssen bei der Hochschule ihrer Wahl eine Zulassung beantragen. Für ein Bachelor-Studium sind das Schulabschlusszeugnis (auch „Hochschulreife“ genannt, z. B. High School Diploma, Matura, A-Levels, Bachillerato, Atestat, baccalauréat) oder die bestandene Hochschulaufnahmeprüfung (wenn dies im Heimatland verlangt wird) erforderlich. Für ein Master-Studium, für Promotions-Studiengänge / PhD-Programmes ist zusätzlich die Anerkennung der Studienabschlüsse aus dem Heimatland oder einem anderen Land notwendig. Jedoch gilt nicht jede Hochschulzugangsberechtigung für alle Studiengänge: Es gibt eine allgemeine HZB, mit der alle Fächer an Universitäten und Fachhochschulen studiert werden können, und eine fachgebundene, mit der nur das Studium bestimmter Fächer erlaubt ist.


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