Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Bildungsinländerin bzw. Bildungsinländer

Der Begriff Bildungsinländerin bzw. Bildungsinländer bezeichnet Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, jedoch keinen deutschen Pass besitzen. Auch die ausländischen Staatsangehörigen, die auf deutschen Auslandsschulen ihre Hochschulreife erlangt haben, gehören zu den Bildungsinländerinnen bzw. Bildungsinländern.

Zum wichtigsten Herkunftsland der Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer zählt die Türkei, gefolgt von Kroatien, Italien und Griechenland. Der Anteil ausländischer Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die 2009 die Hochschulreife erwarben, betrug lediglich 13 Prozent. Von allen Studierenden in Deutschland beläuft sich die Zahl der Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer seit vielen Jahren auf nur drei Prozent. Dabei stammen überdurchschnittlich viele der betreffenden Studierenden aus bildungsfernen und einkommensschwachen Elternhäusern. Ihr Studienerfolg liegt zudem häufig unter dem ihrer deutschen Mitstudierenden. Dennoch hat sich der Studienerfolg sowohl der Bildungsinländerinnen bzw. Bildungsinländer als auch der Bildungsausländerinnen und Bildungausländer in den vergangenen Jahren verbessert.


Zurück zum Seitenanfang