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Integration

Der Begriff Integration ist in diesem Glossar vor allem im Hinblick auf Fragen der Migration von Bedeutung. Unter Integration wird zunächst ein langfristiger Prozess verstanden, der darauf abzielt, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Somit bezieht sich der Begriff gleichermaßen auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Auf Migrantinnen und Migranten bezogen bedeutet Integration, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden soll. Hierzu zählen zum Beispiel der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung, sozialer Sicherung sowie politischer und kultureller Teilhabe. Mit der Einbindung von Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft sind jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. So wurde unter anderem im Rahmen des neuen Zuwanderungsgesetzes (2005) die Einführung von Integrationskursen beschlossen, die Zugewanderte bei der Integration in die deutsche Gesellschaft unterstützen sollen. Dabei ist die grundsätzliche Teilnahme am Integrationskurs im Aufenthaltsgesetz für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt. Im Mittelpunkt dieser staatlichen Maßnahme steht das Ziel, neu zugewanderten, aber auch bereits länger in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache und Gesellschaft zu vermitteln. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eines wachsenden Bedarfs an qualifizierten Fachkräften spielt auch die Integration von Migrantinnen und Migranten im Bildungsbereich eine entscheidende Rolle. Eine abgeschlossene schulische oder berufliche Ausbildung erhöht für Migrantinnen und Migranten zudem die Chancen in anderen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere am Arbeitsmarkt.

Die Bereitschaft zur Integration muss jedoch auch seitens der Aufnahmegesellschaft gegeben sein. So kann beispielsweise der Umgang mit gesellschaftlicher und personeller Vielfalt durch ein gezieltes Diversity Management optimiert werden. Ziel solcher Maßnahmen ist es, Vorurteile auf beiden Seiten abzubauen sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten bewusst anzuerkennen und zu fördern.


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