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nicht-reglementierter Beruf

Zu den nicht-reglementierten Berufen zählen in Deutschland alle Berufe, die im dualen System (siehe duale Ausbildung) ausgebildet werden. Da es für sie keine gesetzliche Vorschrift zur Berufsausübung gibt, ist auch kein Verfahren zur Anerkennung des Berufsabschlusses erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber können sich somit unmittelbar auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Die Bewertung der ausländischen Qualifikation erfolgt in diesen Fällen durch den Arbeitgeber. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen, die zu einem nicht-reglementierten Beruf hinführen, z.B. Mathematikerin bzw. Mathematiker, Ökonomin bzw. Ökonom, Journalistin bzw. Journalist, wird ebenfalls keine Anerkennung benötigt. Eine Bewertung des ausländischen Berufsabschlusses kann es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Unternehmen aber erleichtern, eine Einschätzung der ausländischen Qualifikation vorzunehmen. Ein als gleichwertig anerkannter Abschluss ermöglicht zudem den Zugang zu beruflichen Fortbildungen. Zur besseren Einschätzung ausländischer Studien- bzw. Berufsabschlüsse können die zuständigen Stellen z. B. bei der Zentrale für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der Kultusministerkonferenz ein Einzelfall-Gutachten beantragen oder allgemeine Informationen über das betreffende Land und sein Bildungssystem erfragen. Darüber hinaus können Inhaber eines ausländischen Hochschulabschlusses bei der ZAB einen Antrag auf eine individuelle Zeugnisbewertung stellen.


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