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Reglementierter Beruf

Reglementierte Berufe umfassen alle beruflichen Tätigkeiten, deren Zugang oder Ausübung an rechtliche Bestimmungen gebunden sind. Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften ist für diese Berufe ein Diplom oder eine andere Berufsqualifikation nachzuweisen. Die Führung der Berufsbezeichnung ist somit bestimmten Personen vorbehalten. Hierzu zählen vor allem medizinische und Rechtsberufe (u. a. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Steuerberaterinnen und Steuerberatern). Eingeschlossen sind auch Berufe, die grundsätzlich nicht reguliert sind, bei denen aber zur Führung eines bestimmten Titels Qualifikationen vorzulegen sind (u. a. Architektinnen und Architekten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sowie Logopädinnen und Logopäden). Auch für die Lehrertätigkeit an staatlichen Schulen sind in der Regel bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen (erstes und zweites Staatsexamen). Der öffentliche Dienst ist ebenfalls reglementiert, da die Einstellung von bestimmten Laufbahnvoraussetzungen abhängt. In Deutschland sind insgesamt mehr als 440 Berufe reglementiert. Für die Ausübung eines reglementierten Berufs mit einem ausländischen Abschluss ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) eine behördliche Anerkennung erforderlich.


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