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Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist ein Teil des „Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (kurz: Anerkennungsgesetz). Es dient dazu, die Anerkennung und Bewertung von ausländischen Berufsqualifikationen zu vereinfachen und zu verbessern. Ziel ist es unter anderem, den deutschen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiv zu machen und ihnen eine Beschäftigung zu ermöglichen, die ihrer Qualifikation entspricht. Zudem stellt das Gesetz ein Bekenntnis zur Willkommenskultur in Deutschland dar. Das BQFG umfasst alle bundesrechtlich geregelten Berufe, sofern die bundesrechtlichen Bestimmungen in den jeweiligen Fachgesetzen nicht etwas anderes festlegen. Erstmals besteht durch das Gesetz auch in nicht-reglementierten Berufen ein allgemeiner Anspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Berufsabschluss. Für reglementierte Berufe gibt es für berufliche Anerkennungen bereits weitgehende Vorgaben auf europäischer Ebene (insbesondere die EU-Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG). Eine berufliche Anerkennung ist vor allem in reglementierten Berufen die Voraussetzung für deren Ausübung in Deutschland. In vielen nicht-reglementierten Berufen ist eine Anerkennung ebenfalls hilfreich.
In einer ganzen Reihe von Berufen in Deutschland waren die Berufsausübung und auch der Zugang zu den entsprechenden Anerkennungsverfahren bis zum Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes an die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates geknüpft. Das Gesetz schafft dieses Staatsangehörigkeitskriterium im Berufsrecht weitgehend ab. Ausschlaggebend sind in den meisten Berufen nun nur noch der Inhalt und die Qualität der Berufsqualifikationen. Die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige haben sich somit erheblich verbessert.
Auch für Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen ergeben sich durch das BQFG Vorteile. Sie können nun wählen, ob sie das Anerkennungsverfahren nach § 10 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) oder das Verfahren auf Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem BQFG in Anspruch nehmen möchten. Neu am Verfahren nach dem BQFG ist die Berücksichtigung von Berufserfahrung, die im BVFG nicht vorgesehen ist. Wurde bereits eine Gleichwertigkeit nach dem BVFG festgestellt, kann in der Regel kein Verfahren mehr nach dem BQFG durchlaufen werden. Falls bereits ein Verfahren nach BVFG durchgeführt wurde, das zu einer Ablehnung führte, ist ein Antrag nach BQFG grundsätzlich möglich. Allerdings wird dieser Antrag in der Praxis voraussichtlich nur erfolgreich sein, wenn ein neuer Sachverhalt vorliegt, d.h. wenn z.B. eine Nachqualifizierung erfolgreich absolviert oder zusätzliche einschlägige Berufserfahrung gesammelt wurde.