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Vorrangprüfung

Für die Arbeitsaufnahme von Personen aus Drittstaaten führt die Bundesagentur für Arbeit in einigen Fällen eine Vorrangprüfung durch. Dafür werden die Anforderungen an die zu besetzende Stelle mit den Fähigkeiten, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen der arbeitsuchend gemeldeten Personen verglichen. Deutsche, EU-Bürger*innen oder Personen, die eine Niederlassungs-  bzw. Aufenthaltserlaubnis haben, gelten als bevorrechtigt. Die Vorrangprüfung gilt als bestanden, wenn der Arbeitgeber gut begründen kann, dass es unter den bevorrechtigten Arbeitslosen keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gibt.


Bundesagentur für Arbeit (o.J.)

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