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Gleichwertigkeitsfeststellungsprüfung

Wenn ein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikaion gestellt wird, prüft die zuständige Anerkennungsstelle, ob wesentliche Unterschiede (nach Inhalt und Dauer) zwischen der im Ausland erworbenen Berufsausbildung und der deutschen Berufsausbildung (Referenzberuf) bestehen.

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