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Referenzberuf
Der Referenzberuf bezeichnet den Beruf in Deutschland, mit dem ein ausländischer Berufsabschlusses bei der Prüfung der Gleichwertigkeit verglichen wird. Bevor ein Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation gestellt werden kann, muss zunächst der Referenzberuf ermittelt werden. Dies ist vor allem für eine Einordnung in reglementierte und nicht-reglementierte Berufe erforderlich. Bezug genommen wird dabei auf die aktuell geltende deutsche Berufsausbildung, zum Beispiel die Ausbildungsordnung für Berufe im dualen System. Die Regelungen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs des ausländischen Abschlusses gültig waren, sind dagegen nicht von Bedeutung. Als gleichwertig wird der ausländische Berufsabschluss betrachtet, wenn er keine wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf aufweist und somit die Ausübung einer vergleichbaren beruflichen Tätigkeit ermöglicht. Aufgrund der Vielzahl von Ausbildungsberufen in Deutschland werden bei der Auswahl des Referenzberufs zum Beispiel auch der Schwerpunkt der bisherigen Berufserfahrung oder der Grad der Übereinstimmung zwischen den Berufsprofilen berücksichtigt.