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Sperrkonto

Ein Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto bei einer deutschen Bank. Es dient dazu sicherzustellen, dass der/die Kontoinhaber*in während des Aufenthalts in Deutschland über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken. 

Auf das Sperrkonto muss vor Einreise nach Deutschland ausreichend Guthaben eingezahlt werden, um für die Dauer des geplanten Aufenthalts die anfallenden Kosten abzudecken. Das eingezahlte Geld wird für die Dauer des Aufenthalts gesperrt, wobei monatlich die für den monatlichen Bedarf benötigte Summe verwendet werden kann. Die Höhe des einzuzahlenden Guthabens und die monatlich zur Verfügung stehende Summe orientiert sich in der Regel an den aktuellen BAföG-Höchstsätzen.

Benötigt wird ein Sperrkonto von Personen, die ein Visum für die Einreise nach Deutschland für folgende Aufenthaltstitel beantragen:

  • Einreise für eine Ausbildung, wenn die Ausbildungsvergütung nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht
  • Einreise zum Zweck eines Studiums
  • Einreise für die Teilnahme an einem Sprachkurs
  • Einreise mit einer Chancenkarte für die Suche nach einem Ausbildungsplatz, einer Beschäftigung oder einer Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

(Stand: April 2024)

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