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Existenzgründung

Eine Existenzgründung bedeutet, sich beruflich selbständig zu machen. Die bzw. der Selbständige ist somit keine Arbeitnehmerin bzw. kein Arbeitnehmer mehr, sondern Unternehmerin bzw. Unternehmer. Die gesetzlichen Regelungen zur Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland wurden 2012 erleichtert - auch für diejenigen, die selbständig erwerbstätig sein möchten. Für EU-Angehörige, die hier arbeiten oder eine Firma gründen wollen, gilt dies schon viele Jahre. Auch Personen, die zum Studium nach Deutschland gekommen sind, dürfen nach dem Abschluss länger bleiben und hier eine Arbeit suchen. 

Existenzgründerinnen und Existenzgründer müssen verschiedene Aufgaben bewältigen: Sie benötigen zum Beispiel eine gute Geschäftsidee, müssen einen Unternehmensplan erstellen und die passende Finanzierung berechnen. Für einige Berufe sind vor der Gründung eines Unternehmens besondere berufsspezifische Qualifikationen nachzuweisen. Wenn diese Qualifikationen im Ausland erworben wurden, ist unter Umständen eine Anerkennung des Berufsabschlusses notwendig. Zudem unterliegen Existenzgründungen von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland dem Aufenthaltsrecht. Deshalb müssen vor der Gründung besondere aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Unterstützung in diesem Prozess bieten unter anderem Gründungszentren, die Handwerkskammer (HWK) oder die Industrie- und Handelskammer (IHK).

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