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Europäische Union (EU)

Die Europäische Union (EU) ist eine wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 28 europäischen Staaten. Diese sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien*, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Die EU-Staaten machen zusammen einen großen Teil des europäischen Kontinents aus. Ursprünglich wurde die EU als Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Heute beschränkt sie sich nicht mehr auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit, sondern deckt auch zahlreiche andere politische Bereiche ab. Ihre Grundlage bilden verbindliche Verträge, die von allen EU-Mitgliedstaaten gemeinsam vereinbart wurden. Zu den Grundwerten der EU zählen Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte. Um diese Ziele zu erreichen, wurden unter anderem die Grenzkontrollen zwischen den EU-Ländern abgeschafft und eine gemeinsame Währung, der Euro, eingeführt. Der wichtigste Wirtschaftsmotor der EU ist der gemeinsame Markt (auch Binnenmarkt genannt). Dieser ermöglicht einen weitgehend freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie die Freizügigkeit der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, was Reisen, Leben und Arbeiten in der EU betrifft. Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gibt es (bis auf wenige Ausnahmen, siehe unten) somit keine Beschränkungen bezüglich des Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rechtlich gleichgestellt. Im Rahmen der EU-Anerkennungsrichtlinie wird auch die berufliche Anerkennung im Bereich der reglementierten Berufe gewährleistet. Das bedeutet, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger einen Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Inländerinnen und Inländer erhalten. Somit ist weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Ein gültiger Pass oder Personalausweis genügen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise muss der Wohnsitz beim jeweiligen Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Diese Bestimmungen gelten auch für die Familienangehörigen von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, sofern sie selbst Unions-, EWR- oder Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind. Andernfalls ist eine so genannte Aufenthaltskarte notwendig.

* Großbritannien plant, die EU zu verlassen. Nach aktuellem Stand muss der Austritt bis spätestens zum 31. Oktober 2019 erfolgen.


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