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Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Leistung, welches Haushalten mit geringem Einkommen hilft, die Wohnkosten zu tragen. Mieterinnen und Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss von der Wohngeldstelle der örtlichen Stadt- oder Kreisverwaltung. Studierende aus Mitgliedsstaaten der EU, des EWR sowie der Schweiz können einen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn sie auch tatsächlich in Deutschland wohnen und entweder (1) dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben oder (2) mit Familienmitgliedern in einem Haushalt leben, von denen nicht alle studieren (z.B. Kinder, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner). Darüber hinaus müssen sie über ein eigenes Einkommen verfügen, da Wohngeld nur ein Zuschuss zu den Wohnungskosten ist. Studierende aus Drittstaaten, die mit einem gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben und die entweder (1) dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben oder (2) mit Familienmitgliedern in einem Haushalt leben, die nicht alle studieren (z.B. Kinder, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner), haben ebenfalls Anspruch auf Wohngeld. Sie müssen jedoch über ein eigenes Einkommen verfügen, da Wohngeld nur ein Zuschuss zu den Wohnungskosten ist. Außerdem ist unbedingt zu beachten, dass der Bezug von Wohngeld dazu führen kann, dass die Aufenthaltserlaubnis entzogen bzw. nicht verlängert wird, da die Studierenden nicht länger ihren Lebensunterhalt selbst sichern.

Die Höhe des bewilligten Wohngeldes ist abhängig von Miete und Einkommen. Es kann auch von Studierenden beantragt werden, die zur Untermiete oder in einem Studentenwohnheim leben.

Weitere Informationen zum Wohngeld bietet der Familien Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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