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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums verfügen über einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Für die Einreise werden daher weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis benötigt. Ein gültiger Pass oder Personalausweis ist jedoch notwendig. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise muss der Wohnsitz beim jeweiligen Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Diese Bestimmungen gelten auch für die Familienangehörigen von EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürgern, sofern sie selbst EWR-, Schweizer oder EU-Bürgerin bzw. EU-Bürger sind. Andernfalls ist eine so genannte Aufenthaltskarte erforderlich.

Im Rahmen des uneingeschränkten Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt wird durch die EU-Anerkennungsrichtlinie auch die berufliche Anerkennung im Bereich der reglementierten Berufe gewährleistet. Das bedeutet, dass EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Inländerinnen und Inländer erhalten.


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