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Freie Berufe

Die freien Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Dienstleistungen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig erbracht werden. Ihre Grundlage ist eine besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung. Zur besseren Einordnung werden die freien Berufe meist in vier Berufsgruppen eingeteilt: Heilberufe (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten), rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (z. B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater), naturwissenschaftlich-technische Berufe (z. B. Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten) sowie sprach- und informationsvermittelnde Berufe (z. B. Journalistinnen und Journalisten, Dolmetscherinnen und Dolmetscher). Zu den freien Berufen zählen auch selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Eine Zuordnung zu den freien Berufen ist nur nach Einzelfallprüfung möglich. Entscheidend ist die Tätigkeit und nicht die Berufsausbildung.

Die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist oftmals schwierig, da auch die freiberufliche Tätigkeit in der Regel mit einer Erwerbsabsicht verbunden ist. Viele Tätigkeiten haben sowohl Merkmale der freiberuflichen Tätigkeit als auch des Gewerbes. In diesen Fällen ist das ausschlaggebende Abgrenzungskriterium die geistige und schöpferische Arbeit, die bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Vordergrund steht. Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt.


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