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Fachkräfte für die Pflege aus dem Ausland rekrutieren

Anwerbung, Anerkennung und Qualifizierung von ausländischem Pflegepersonal

In der Pflegebranche ist der Fachkräftemangel bereits deutlich spürbar. Immer mehr Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen decken ihre Fachkräftebedarfe durch die Anwerbung von Pflegefachkräften aus dem Ausland. Unsere FAQs zum Thema greifen die wichtigsten Fragen von Arbeitsgebern auf.


Wie läuft die Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland ab?

Das kommt ganz darauf an!

Der Ablauf variiert, je nachdem...

... ob Sie Mitarbeitende aus einem EU- oder einem Drittstaat anwerben möchten.
... ob Sie auf eigene Faust vorgehen oder sich Partner suchen.
... ob Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen oder den regulären Weg gehen.
... ob es sich um Auszubildende oder Fachkräfte handelt.

Da es sich um ein sehr komplexes Verfahren handelt, das viele Fragen aufwerfen kann, beraten wir sie gern.

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Wo finde ich Unterstützung beim Thema Auslandsanwerbung?

Wenn Sie sich zum ersten Mal mit dem Thema Auslandsanwerbung beschäftigen, berät Sie die IQ Servicestelle Fachkräftesicherung gern. Abhängig davon, welche Anforderungen Sie an die neuen Mitarbeitenden haben, wie ihr Zeitplan aussieht und welches Budget Ihnen zur Verfügung steht, können wir Ihnen verschiedene Wege und Möglichkeiten aufzeigen.

Ein zuverlässiger und seriöser Partner für die Anwerbung von Pflegekräften ist das Projekt Triple Win der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Das Projekt widmet sich der Gewinnung qualifizierter Pflegefachkräfte aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, von den Philippinen und aus Tunesien für Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege. Sie werden sowohl fachlich als auch sprachlich vorbereitet.


Welche Länder kommen für die Anwerbung von Pflegekräften in Frage?

Rechtliche Einschränkungen

Die Rekrutierung von Pflegefachkräften ist nicht aus jedem Land erlaubt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 57 Staaten definiert, in denen ein Mangel an Gesundheits- und Pflegepersonal besteht. Die Anwerbung und Vermittlung von Fachkräften aus diesen Staaten darf nur durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Eine Übersicht dieser Länder können Sie der Beschäftigungsverordnung entnehmen.

EU vs. Drittstaaten

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Länderwahl ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation. Wer seine Pflegeausbildung in einem Mitgliedsstaat der EU/ des EWR oder in der Schweiz absolviert hat, bekommt i.d.R. eine automatische Anerkennung. Das bedeutet, der Abschluss wird ohne eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt, wenn das Abschlusszeugnis nach dem EU-Beitritt des Ausbildungsstaates ausgestellt wurde. Für Fachkräfte, die ihren Beruf in einem Drittstaat erlernt haben, ist das Anerkennungsverfahren aufwendiger, da stets eine individuelle Prüfung vorgenommen wird.

Landsleute und Communities vor Ort

Letztlich sollten Sie auch berücksichtigen, wie hoch das Potenzial ist, dass sich Ihre neuen Mitarbeitenden in Ihrer Einrichtung gut einfinden - sowohl fachlich als auch persönlich. Prüfen Sie also, wie Pflegestandards, Abläufe und Arbeitsalltag im Herkunftsland aussehen. Nehmen Sie die familiäre Situation der neuen Angestellten und mögliche Verpflichtungen in den Blick. Prüfen Sie, ob es eventuell schon Landsleute in der Einrichtung oder eine Community vor Ort gibt. All diese Faktoren begünstigen die nachhaltige Integration Ihrer ausländischen Mitarbeitenden.


Wie läuft das Anerkennungsverfahren bei Pflegekräften aus dem Ausland ab?

Ausländische Pflegekräfte brauchen in Deutschland die Anerkennung, um als Fachkraft zu arbeiten. Dafür muss ein Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle gestellt werden. In Niedersachsen ist diese das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg. In dem Verfahren prüft die zuständige Stelle, ob die Inhalte und Dauer der ausländischen Pflegeausbildung denen der deutschen entsprechen. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Ihre zukünftigen Mitarbeitenden ihren beruflichen Abschluss in der EU/EWR/Schweiz oder in einem Drittstaat gemacht haben:

Abschlüsse aus der EU/EWR/Schweiz

In der Regel gilt das Verfahren der automatischen Anerkennung nach EU-Richtlinie 2005/36/EG. Der Abschluss wird ohne eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt, wenn das Abschlusszeugnis nach dem EU-Beitritt des Ausbildungsstaates ausgestellt wurde. Abschlüsse, die vor dem Stichtag ausgestellt wurden, werden automatisch anerkannt, wenn der Antragsteller eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungsstaats vorlegt, dass die vor dem Beitritt absolvierte Ausbildung den Mindeststandards der Richtlinie 36/2005/EG entspricht.

Abschlüsse aus einem Drittstaat

Die zuständige Stelle prüft, ob der im Ausland erworbener Abschluss gleichwertig ist mit dem entsprechenden deutschen Abschluss. Der Abschluss wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede im Hinblick auf Inhalte und Dauer der Ausbildung bestehen. Neben der Ausbildung berücksichtigt die zuständige Stelle auch die im In- oder Ausland erworbene Berufserfahrung. Festgestellte Unterschiede können durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden.

Keine Anerkennung - was nun?

Wird Ihren zukünftigen Mitarbeitenden keine volle Gleichwertigkeit des Abschlusses beschieden, haben sie dennoch die Möglichkeit, nach Deutschland zu reisen und einen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Kenntnisprüfung abzulegen. Beim erfolgreichen Bestehen erhalten Ihre neuen Mitarbeitenden die Anerkennung und können - sofern sie Deutschkenntnisse auf Niveau B2 nachweisen können - als Fachkräfte eingesetzt werden.

Kosten, Fördermöglichkeiten und Beratung

Das Anerkennungsfahren kostet Geld. Für Pflegekräfte aus der EU/EWR/Schweiz beträgt die Gebühr zurzeit 53 Euro. Die Kosten für Antragstellende aus Drittstaaten variieren je nach Arbeitswand und betragen im Durchschnitt ca. 200 Euro. Wenn ein externes Gutachten erstellt werden muss, erhöht sich der Betrag. Über Fördermöglichkeiten und das gesamte Verfahren informiert Sie die IQ Servicestelle Fachkräftesicherung oder eine unserer 8 Anerkennungsberatungsstellen.

Weiterführende Informationen
Anerkennung in Deutschland
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie


Wer bietet Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegekräfte aus Drittstaaten an?

Zur Erlangung der Berufsanerkennung absolvieren Pflegekräfte aus Drittstaaten zumeist eine Kenntnisprüfung. In Niedersachsen gibt es unterschiedliche Institutionen, welche Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung für ausländische Pflegekräfte anbieten. In der Regel laufen die Kurse berufsbegleitend. Das heißt, die ausländischen Mitarbeitenden werden zunächst als Helfer*innen beschäftigt, während sie am Vorbereitungskurs teilnehmen. Die Kurse schließen gewöhnlich mit dem Ablegen der Kenntnisprüfung ab. Die Kurse sind kostenpflichtig und können durch Sie als Arbeitgeber oder unter bestimmten Voraussetzungen auch über das Jobcenter/die Arbeitsagentur gefördert werden.


Welche Sprachkenntnisse werden für Pflegefachkräfte vorausgesetzt?

Wenn bei Ihren ausländischen Mitarbeitenden die Gleichwertigkeit (= Anerkennung) festgestellt wurde, müssen sie in einem gesonderten Verfahren ihre gesundheitliche Eignung und Ihre Zuverlässigkeit sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Erst dann wird ihnen die Berufsurkunde ausgestellt und sie dürfen als Fachkraft beschäftigt werden.

Bei Menschen aus Drittstaaten reichen für die Einreise nach Deutschland und die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang unter bestimmten Voraussetzungen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1. Dies ist im Einzelfall mit den deutschen Auslandsvertretungen und Bildungsträgern abzuklären.


Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns an!

Die Servicestelle Fachkräftesicherung unterstützt KMU dabei, qualifiziertes Pflegepersonal zu finden und zu halten.

Unser Service umfasst:

  • Beratung und Begleitung der Mitarbeiterakquise im Ausland
  • Informationen zu und ggf. Vermittlung in Kurse zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung
  • Beratung zum Anerkennungsverfahren
  • Sprachförderung und berufsbezogenes Deutsch
  • Interkulturelle Trainings
  • Kontakte, branchen- und berufsspezifische Informationen und Praxisbeispiele

Von uns erhalten Sie alle Informationen aus einer Hand und speziell auf Ihren Bedarf zugeschnitten. Unser Service ist für Ihr Unternehmen kostenfrei.

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