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Kenntnisprüfung

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens haben die Anstragstellerinnen und Anstragsteller nachzuweisen, dass sie über die zur Ausübung des Berufs erfoderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen. Der Prüfstoff bezieht sich auf die Inhalte der wesentlichen Kernfächer einer Berufsausbildung, ist aber keine vollständige Abschlussprüfung einer Ausbildung. Zusätzlich kann ein weiteres Fach bzw. ein Querschnittsbereich abgeprüft werden, in dem wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.

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