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Teilweise Gleichwertigkeit

Teilweise Gleichwertigkeit bedeutet, dass nur für einen Teil der ausländischen Qualifikation eine Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf festgestellt werden kann. Fehlende Kenntnisse können durch Ausgleichssmaßnahmen wie eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden. Werden die Prüfung oder der Anpassungslehrgang erfolgreich abgeschlossen, kann eine volle Anerkennung erreicht werden.


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