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Gleichwertigkeit

Unter dem Begriff Gleichwertigkeit wird verstanden, dass eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einem deutschen Ausbildungsnachweis vergleichbar ist. Wer in Deutschland einen Beruf ausüben möchte, der seiner beruflichen Tätigkeit im Herkunftsland entspricht, muss zunächst die Gleichwertigkeit von in- und ausländischer Berufsqualifikation prüfen lassen. Die Prüfung der Gleichwertigkeit ist im Anerkennungsgesetz geregelt. Für nicht- reglementierte Berufe wird eine Gleichwertigkeit festgestellt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Qualifikationen bestehen und der ausländische Ausbildungsnachweis die Aufnahme einer vergleichbaren beruflichen Tätigkeit in Deutschland ermöglicht. Dabei werden auch weitere Berufsqualifikationen, wie zum Beispiel eine der Tätigkeit entsprechende Berufserfahrung, berücksichtigt. Diese Kriterien gelten auch für reglementierte Berufe. Darüber hinaus wird bei Berufen, die sowohl in Deutschland als auch im Ausbildungsstaat reglementiert sind, geprüft, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Ausübung des Berufs im Ausbildungsstaat berechtigt ist. Wurde diese Berechtigung im Ausbildungsstaat nicht erteilt aus Gründen, die einer Ausübung in Deutschland nicht entgegenstehen, kann dennoch eine Gleichwertigkeit festgestellt werden.


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